Börsenreglement
Von der Börse ausgeschlossen sind:
- Reptilien und Amphibien
- Hybriden
- Kranke, verletzte oder kurz vor der Häutung stehende Tiere
- Potentiell gefährliche Gifttiere müssen aus Verantwortlichkeitsgründen, gegenüber dem Kantonalen Veterinäramt, dem Organisationskomitee gemeldet werden.
- Die Tiere sind vernünftig unterzubringen und zu transportieren. Sie dürfen im Ausstellungsraum nicht aus ihren Behältern genommen werden.
- Für jedes angebotene Tier sind folgende Angaben schriftlich, für alle Interessierten sichtbar, anzubringen:
- Wissenschaftlicher Name
- Geschlecht (sofern bekannt)
- Preis
- Die angebotenen Tiere sind permanent durch den Anbieter zu beaufsichtigen. Im Bedarfsfall hat der Anbieter andere Personen mit der Überwachung zu beauftragen.
- Versicherung ist Sache des Verkäufers.
- In den Räumen, in denen die Tiere angeboten werden, ist das Rauchen verboten.
- In einigen Kantonen erfordert die Haltung von Vogelspinnen / Skorpionen eine Wildtierhaltebewilligung. Der Verkäufer hat den Käufer darauf hinzuweisen.
- Teilnehmer aus dem Ausland weisen wir darauf hin, dass einige Gliedertiere und Insekten dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen Anhang II unterstehen. Beim Grenzübertritt ist nebst gültigen CITES-Papieren auch eine Ein-/Ausfuhrbewilligung notwendig.
- Dieses Reglement ist für alle Anbieter an der Börse verbindlich und gilt mit der Teilnahme als anerkannt.
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