Börsenreglement (PDF)
Von der Börse ausgeschlossen sind:
- Reptilien und Amphibien
- Hybriden
- Kranke, verletzte oder kurz vor der Häutung stehende Tiere
- Jeder Anbieter muss, bei der Ankunft an der Börse, eine Liste aller mitgebrachten Gattungen an die Organisatoren abgeben.
- Alle Tierbehälter müssen verschlossen, abgeklebt und/oder abgeschlossen werden.
- Keine Tiere dürfen in den Verkaufsräumen umgesetzt oder auch sonst aus den Behältern genommen werden. Falls notwendig steht ein separater Quarantäneraum zur Verfügung.
- Für jedes angebotene Tier sind folgende Angaben schriftlich, für alle Interessierten sichtbar, anzubringen:
- Wissenschaftlicher Name
- Geschlechtsbezeichnung (0.1.0 weiblich, 1.0.0 männlich, 0.0.1 unbestimmt)
- Preis
- Die angebotenen Tiere sind permanent durch den Anbieter zu beaufsichtigen. Im Bedarfsfall hat der Anbieter andere Personen mit der Überwachung zu beauftragen.
- Versicherung ist Sache des Verkäufers.
- In den Räumen, in denen die Tiere angeboten werden, ist das Rauchen verboten.
- In einigen Kantonen erfordert die Haltung von Vogelspinnen / Skorpionen eine Wildtierhaltebewilligung. Der Verkäufer hat den Käufer darauf hinzuweisen.
- Teilnehmer aus dem Ausland weisen wir darauf hin, dass einige Gliedertiere und Insekten dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen Anhang II unterstehen. Beim Grenzübertritt ist nebst gültigen CITES-Papieren auch eine Ein-/Ausfuhrbewilligung notwendig.
- Das Börsenreglement muss bei der Ankunft des Anbieters durchgelesen, unterschrieben und an ein Mitglied des Organisationskomites abgegeben werden.
- Dieses Reglement ist für alle Anbieter an der Börse verbindlich und gilt mit der Teilnahme als anerkannt.
- Bei Nichteinhaltung der oben erwähnten Punkte wird der entsprechende Anbieter nach einmaliger Mahnung von der Börse ausgeschlossen.
|