17. VOGELSPINNEN- UND
INSEKTENBÖRSE OLTEN

Börsenreglement  (PDF)

Von der Börse ausgeschlossen sind:

  • Reptilien und Amphibien
  • Hybriden
  • Kranke, verletzte oder kurz vor der Häutung stehende Tiere
  • Jeder Anbieter muss, bei der Ankunft an der Börse, eine Liste aller mitgebrachten Gattungen an die Organisatoren abgeben.
  • Alle Tierbehälter müssen verschlossen, abgeklebt und/oder abgeschlossen werden.
  • Keine Tiere dürfen in den Verkaufsräumen umgesetzt oder auch sonst aus den Behältern genommen werden. Falls notwendig steht ein separater Quarantäneraum zur Verfügung.
  • Für jedes angebotene Tier sind folgende Angaben schriftlich, für alle Interessierten sichtbar, anzubringen:
    • Wissenschaftlicher Name
    • Geschlechtsbezeichnung (0.1.0 weiblich, 1.0.0 männlich, 0.0.1 unbestimmt)
    • Preis
  • Die angebotenen Tiere sind permanent durch den Anbieter zu beaufsichtigen. Im Bedarfsfall hat der Anbieter andere Personen mit der Überwachung zu beauftragen.
  • Versicherung ist Sache des Verkäufers.
  • In den Räumen, in denen die Tiere angeboten werden, ist das Rauchen verboten.
  • In einigen Kantonen erfordert die Haltung von Vogelspinnen / Skorpionen eine Wildtierhaltebewilligung. Der Verkäufer hat den Käufer darauf hinzuweisen.
  • Teilnehmer aus dem Ausland weisen wir darauf hin, dass einige Gliedertiere und Insekten dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen Anhang II unterstehen. Beim Grenzübertritt ist nebst gültigen CITES-Papieren auch eine Ein-/Ausfuhrbewilligung notwendig.
  • Das Börsenreglement muss bei der Ankunft des Anbieters durchgelesen, unterschrieben und an ein Mitglied des Organisationskomites abgegeben werden.
  • Dieses Reglement ist für alle Anbieter an der Börse verbindlich und gilt mit der Teilnahme als anerkannt.
  • Bei Nichteinhaltung der oben erwähnten Punkte wird der entsprechende Anbieter nach einmaliger Mahnung von der Börse ausgeschlossen.

 

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