16. VOGELSPINNEN- UND
INSEKTENBÖRSE OLTEN

Börsenreglement

Von der Börse ausgeschlossen sind:

  • Reptilien und Amphibien
  • Hybriden
  • Kranke, verletzte oder kurz vor der Häutung stehende Tiere
  • Potentiell gefährliche Gifttiere müssen aus Verantwortlichkeitsgründen, gegenüber dem Kantonalen Veterinäramt, dem Organisationskomitee gemeldet werden.
  • Die Tiere sind vernünftig unterzubringen und zu transportieren. Sie dürfen im Ausstellungsraum nicht aus ihren Behältern genommen werden.
  • Für jedes angebotene Tier sind folgende Angaben schriftlich, für alle Interessierten sichtbar, anzubringen:
  • Wissenschaftlicher Name
  • Geschlecht (sofern bekannt)
  • Preis
  • Die angebotenen Tiere sind permanent durch den Anbieter zu beaufsichtigen. Im Bedarfsfall hat der Anbieter andere Personen mit der Überwachung zu beauftragen.
  • Versicherung ist Sache des Verkäufers.
  • In den Räumen, in denen die Tiere angeboten werden, ist das Rauchen verboten.
  • In einigen Kantonen erfordert die Haltung von Vogelspinnen / Skorpionen eine Wildtierhaltebewilligung. Der Verkäufer hat den Käufer darauf hinzuweisen.
  • Teilnehmer aus dem Ausland weisen wir darauf hin, dass einige Gliedertiere und Insekten dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen Anhang II unterstehen. Beim Grenzübertritt ist nebst gültigen CITES-Papieren auch eine Ein-/Ausfuhrbewilligung notwendig.
  • Dieses Reglement ist für alle Anbieter an der Börse verbindlich und gilt mit der Teilnahme als anerkannt.

 

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